Baustellensicherheit und baulicher Arbeitsschutz

SiGeKo

Als Bauherr sind Sie verantwortlich für Sicherheitsmaßnahmen aller am Bauvorhaben beteiligten Personen.

Bauhandwerker und Passanten müssen während der Bauphase vor gesundheitsgefährdenden oder sogar lebensbedrohlichen Gefahren geschützt werden.

  • 3 Abs. 1 BaustellV

(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen.

Gerne nehmen wir Ihnen diese Verantwortung ab.

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz „SiGeKo“, verfügt über die notwendigen Kenntnisse, um ein Bauvorhaben mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen vorzubereiten. Gefährdungsanalysen, Begehungen und die Verfügbarkeit aktueller gesetzlicher Grundlagen bieten verantwortungsbewusste Sicherheit am Bau.

Baulicher Arbeitsschutz

Wir bieten Ihnen nach Vorlage der Bauunterlagen eine Bewertung Ihrer zukünftigen Arbeitsstätte hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und den dazugehörigen Arbeitsstättenregeln (ASR) an. Dazu gehört unter anderem die Bewertung von Raumflächen, Fenster, Türen, Tore und Verkehrswege in ihren Dimensionen und deren Lage. Ebenso werden Rettungswege, Notausgänge und alle Maßnahmen zur Brandverhütung beurteilt. Wir geben Empfehlungen auf Grundlage der Mitarbeiterzahlen, hinsichtlich weiterer ggf. notwendigen Ausstattungen wie z. B. Sanitärräume, Erste Hilfe Einrichtungen, Ruhe- und Pausenräume etc..

Sollten Sie daher Bedarf an einer Bestätigung über die Einhaltung der Bestimmungen zum baulichen Arbeitsschutz haben, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.