Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutz
Als Arbeitsschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Der Arbeitsschutz beschäftigt sich unter anderem mit der Vermeidung von Arbeitsunfällen, der Verringerung ihrer Folgen (z. B. PSA-Pflicht), dem Gesundheitsschutz und dem personenbezogenen Schutz bei der Arbeit.
In Deutschland wird der Arbeitsschutz in einem dualen System überwacht:
- durch die Arbeitsschutzbehörden, Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Amt für Arbeitsschutz und Unfallkasse des Bundes.
- durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Gesundheitsschutz
Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten (vgl. Arbeitsmedizinische Vorsorge). Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gehören zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und sollten im Rahmen eines integrierten betrieblichen Arbeitsschutzmanagements aufeinander abgestimmt werden. Eine möglichst enge Kooperation zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ist daher sinnvoll und ratsam. In Betrieben mit einem Betriebsrat bestimmt diese Arbeitnehmervertretung mit.